Struktur

Im Jahre 1971 trat in Hessen das Brandschutzhilfeleistungsgesetz in Kraft. 
Die bis zu diesem Zeitpunkt vorhandene Struktur der Feuerwehren wurde durch dieses Gesetzes völlig umgewandelt.  Hauptmerkmal dieses Gesetzes war, dass ab sofort die Städte und Gemeinden für den örtlichen Brandschutz zuständig wurden.

Bei der Einführung wurde die Struktur der Freiwilligen Feuerwehr Dieburg neu geschaffen. So gibt es nicht mehr den alleinigen Feuerwehrverein, der sich um die gesetzlich auferlegten Aufgaben zu kümmern hat, sondern die Freiwillige Feuerwehr gliedert sich in vier Abteilungen.

 

Einsatzabteilung

Kernstück in dem der Organisation der Feuerwehren ist die Einsatzabteilung. Angehörige dieser Abteilung dürfen nur Frauen und Männer sein, die körperlich und geistig geeignet sind, den Feuerwehrdienst zu versehen.
Das Mindesteintrittsalter beträgt 17 Jahre. Mit Erreichen des 60. Lebensjahres darf der Einsatzdienst altersbedingt dann nicht mehr ausgeübt werden.
Der Dienst in der Einsatzabteilung wird freiwillig, ehrenamtlich und unentgeltlich geleistet. 

Das Zugsystem
Die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Dieburg organisiert sich aus dem Zugsystem.
Dazu werden die Mitglieder der Einsatzabteilung in Züge eingeteilt die dann an den Übungen und Einsätzen ihres Zuges teilnehmen
Die freiwillige Feuerwehr Dieburg besteht zur Zeit aus den Zügen A, B, C und D, ein Zug besteht aus etwa 18 Frauen und Männer sowie 2 Zugführer die diesen leiten. 

Einsätze
Einsatze werden zum einen von der Tagesalarmgruppe und zum andern von der Nachalarmgruppe übernommen.
Die Einsatzkräfte der Tagesalarmgruppe besteht aus Feuerwehrangehörigen die bei der Stadt Dieburg oder bei ansässigen Firmen in Dieburg beschäftigt sind und für den Einsatzdienst freigestellt werden.
Der Bereitschaftsdienst der Nachtalarmgruppe wird von den Zügen übernommen, dabei hat immer ein Zug im Wechsel von einer Woche Bereitschaft. 
Die Tagesalarmgruppe hat von Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr Dienst, danach wird der Bereitschaftsdienst an die Nachtalarmgruppe von 18:00 Uhr bis 6:00 Uhr morgens des nächsten Tages abgegeben. Samstags und Sonntags wird der Bereitschaftsdienst von der Nachtalarmgruppe komplett übernommen.
Die Alarmierung erfolgt über Funkmeldeempfänger, auf Grund der so genannten "stillen Alarmierung" ist das Heulen einer Sirene in Dieburg nur noch bei Übungenen und Großeinsätzen zu hören.

 

Ehren- und Altersabteilung 

Sie besteht aus den ehemaligen Aktiven der Einsatzabteilung, die aus Alters- oder gesundheitlichen Gründen keinen aktiven Feuerwehrdienst mehr versehen dürfen bzw. können.
Mit Vollendung des 60. Lebensjahres wechselt man von der Einsatzabteilung in die Ehren- und Altersabteilung.
Die Mitglieder werden zu allen Veranstaltungen des Vereins eingeladen. Ebenso werden eigene Unternehmungen organisiert wie z. B. Wanderungen oder Zusammenkünfte der Ehren- und Altersabteilungen benachbarter Wehren. 
Bei diesen Treffen kommt man in froher Runde zusammen, um über gemeinsam Erlebtes zu erzählen oder Erfahrungen auszutauschen.

 

Jugendfeuerwehr

Die Jugendfeuerwehr ist die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Dieburg.
Sie ist der freiwillige Zusammenschluss von Jugendlichen im Alter von 10 bis zum vollendeten 17. Lebensjahr.

Die Jugendfeuerwehr gestaltet ihre Jugendarbeit als selbständige Abteilung nach einer Jugendordnung, und wird von dem Jugendausschuss sowie dem Jugendfeuerwehrwart geleitet .

 

Feuerwehrverein

Hauptaufgabe des Feuerwehrvereines ist es, bei den Bewohnern der Städte und Gemeinden die Bereitschaft zum ehrenamtlichen Dienst in der Feuerwehr zu wecken.
Der Verein trägt zu den kulturellen und geselligen Veranstaltungen der Feuerwehrangehörigen bei.
Für die Leitung des Feuerwehrvereins ist der Stadtbrandinspektor verantwortlich. Er ist für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung der Feuerwehrangehörigen zuständig.
Der Stadtbrandinspektor ist gleichzeitig auch der erste Vereinsvorsitzende und wird von den angehörigen der Einsatzabteilung für eine nach der Feuerwehrsatzung bestimmten Amtszeit gewählt.
Zur Unterstützung des Stadtbrandinspektors wählt die Mitgliederversammlung den Vorstand. Dem Vorstand gehören an: Schriftführer, beauftragte für das Kassenwesen beauftragte für die Öffentlichkeitsarbeit, Beisitzer.

Weiter gibt es den Jugendfeuerwehrwart der die Interessen der Jugendfeuerwehr im Verein vertritt sowie einen Vertreter der Ehren- und Altersabteilung.

Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt, die Mitglieder des Vorstands werden für eine Wahlzeit von drei Jahren gewählt.