Die Unfallopfer mussten nicht von der Feuerwehr aus ihren Fahrzeugen befreit werden.
Bei den ausgelaufenen Betriebsstoffen handelte es sich lediglich um Kühlwasser, ...
... welches von dem später eingetroffenen Abschleppunternehmen im Rahmen der Straßenreinigung mit aufgenommen wurde.
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