Die Unfallopfer mussten nicht von der Feuerwehr aus
ihren Fahrzeugen befreit werden.



Bei den ausgelaufenen Betriebsstoffen handelte es sich
lediglich um Kühlwasser, ...



... welches von dem später eingetroffenen Abschleppunternehmen im
Rahmen der Straßenreinigung mit aufgenommen wurde.


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